Mittelalter-Wissen

Burgenlexikon: Bergfried, Palas, Zwinger und Co.

Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Burgen und Schlösser, kurz erklärt und nach Themen geordnet.

Wer eine Burg besucht, stößt schnell auf Begriffe, die im Alltag kaum vorkommen. Dieses Lexikon erklärt die wichtigsten, geordnet nach Themen. Beispiele aus Nordrhein-Westfalen helfen, die Begriffe beim nächsten Ausflug wiederzuerkennen. Wie die Bauteile im Lauf der Jahrhunderte entstanden, erklärt der Überblick Mittelalter-Wissen.

Burgtypen

  • Höhenburg: Burg auf einem Berg, Hügel oder Felsen. Je nach Lage spricht man von Gipfelburg, Spornburg (auf einem Bergsporn, der an drei Seiten abfällt) oder Hangburg. Typisch für Sauerland, Bergisches Land und Eifel.
  • Wasserburg: Burg, die durch Wassergräben, Teiche oder einen Fluss geschützt ist. Im Münsterland und am Niederrhein die häufigste Form.
  • Niederungsburg: Oberbegriff für Burgen im flachen Land, zu denen die meisten Wasserburgen gehören.
  • Motte: Frühe Burgform aus einem künstlich aufgeschütteten Erdhügel mit hölzernem Turm, umgeben von Graben und Palisade. Auch Turmhügelburg genannt.
  • Ringburg: Burg mit annähernd rundem oder ovalem Grundriss, bei der die Gebäude innen an der Ringmauer stehen.
  • Pfalz: Königlicher Hof, an dem der reisende Herrscher mit seinem Gefolge Station machte. Ein Beispiel ist die Ruine der Kaiserpfalz in Düsseldorf-Kaiserswerth.
  • Burgstall: Ort einer abgegangenen Burg, von der nur noch Wälle, Gräben oder Mauerspuren erhalten sind.

Hauptburg und ihre Gebäude

  • Hauptburg: Der innere, am stärksten gesicherte Teil einer Burg mit Wohnbau, Bergfried und Kapelle. Bei Wasserburgen liegt sie meist auf einer eigenen Insel.
  • Vorburg: Vorgelagerter Teil mit Wirtschaftsgebäuden wie Ställen, Scheunen, Werkstätten und Wohnungen für Bedienstete. Die Vorburg musste ein Angreifer zuerst einnehmen.
  • Bergfried: Hoher, meist runder oder viereckiger Hauptturm. Er diente als Ausguck, letzte Zuflucht und Zeichen der Macht. Der Eingang lag oft hoch über dem Boden und war nur über eine Leiter oder Holztreppe erreichbar.
  • Donjon: Wohnturm, in dem der Burgherr dauerhaft lebte. In Westeuropa verbreitet, in Deutschland seltener als der Bergfried.
  • Palas: Repräsentativer Wohn- und Saalbau der Burg mit dem großen Saal für Feste und Gericht.
  • Kemenate: Beheizbarer Wohnraum, oft mit Kamin. Später wurde das Wort auch für die Frauengemächer verwendet.
  • Burgkapelle: Gotteshaus der Burgbewohner, manchmal als Doppelkapelle mit zwei Geschossen für Herrschaft und Gesinde.
  • Zisterne und Brunnen: Wasserversorgung der Burg. Brunnen auf Höhenburgen mussten oft sehr tief gegraben werden, Zisternen sammelten Regenwasser.
  • Abort: Toilette, häufig als Erker an der Außenmauer, durch dessen Öffnung die Abfälle nach unten fielen.

Mauern und Verteidigung

  • Ringmauer: Mauer, die die Burg umschließt. Auf ihrer Krone verlief der Wehrgang.
  • Wehrgang: Laufgang hinter der Brüstung der Mauer, von dem aus Verteidiger kämpften.
  • Zinnen: Rechteckige Aufsätze auf der Mauerkrone, hinter denen Schützen Deckung fanden. Die Lücken dazwischen heißen Scharten.
  • Schießscharte: Schmale Öffnung in der Mauer für Bogen, Armbrust und später Feuerwaffen. Innen ist sie breiter, damit der Schütze zielen konnte.
  • Schildmauer: Besonders dicke und hohe Mauer an der gefährdetsten Seite einer Höhenburg, meist der Bergseite.
  • Zwinger: Raum zwischen äußerer und innerer Mauer, in dem Angreifer eingeengt und beschossen werden konnten.
  • Pechnase: Erker über einem Tor oder einer Mauer mit Öffnungen nach unten, durch die Verteidiger Steine oder heiße Flüssigkeiten auf Angreifer werfen konnten.
  • Wurferker und Gusserker: Andere Bezeichnungen für ähnliche Erker mit Bodenöffnung.
  • Flankierungsturm: Turm, der aus der Mauer vorspringt, damit Verteidiger die Mauer seitlich bestreichen konnten.
  • Mauerwerk aus Bruchstein und Backstein: Im Bergland bauten Burgherren mit dem Stein vor Ort, im Münsterland und am Niederrhein häufig mit Backstein oder einer Mischung aus beidem.

Tor, Graben und Wasser

  • Torhaus: Gebäude über oder neben der Toreinfahrt, oft mit Wohnraum für den Torwächter. Bei Wasserburgen steht es meist am Übergang zur Vorburg.
  • Zugbrücke: Hochklappbare Brücke über den Graben. Sie wurde mit Ketten oder über Schwungruten bewegt.
  • Fallgatter: Gitter aus Holz oder Eisen, das im Tor herabgelassen wurde.
  • Halsgraben: Graben, der eine Höhenburg von der Bergseite abtrennt. Er ist oft in den Fels gehauen.
  • Gräfte: Westfälisches Wort für den Wassergraben einer Burg oder eines Schlosses. Typisch für das Münsterland.
  • Wall: Aufgeschüttete Erdbefestigung, oft zusammen mit einem Graben.
  • Barbakane: Vorwerk vor dem Tor, das den Zugang zusätzlich sicherte.

Schloss und Festung

  • Schloss: Repräsentativer Wohnbau ohne ernsthafte Wehrfunktion, oft aus einer Burg hervorgegangen.
  • Residenz: Ort, an dem ein Landesherr dauerhaft Hof hielt, etwa die Kurfürsten in Brühl oder die Fürsten zur Lippe in Detmold.
  • Lustschloss: Schloss für Erholung, Jagd und Feste, meist mit Garten, etwa Schloss Benrath in Düsseldorf.
  • Corps de Logis: Hauptgebäude eines barocken Schlosses mit den wichtigsten Räumen.
  • Ehrenhof: Von Gebäudeflügeln umschlossener Vorhof eines Barockschlosses, der den Besucher zum Hauptbau führt.
  • Rondell: Runder, niedriger und sehr massiver Geschützturm des 15. und 16. Jahrhunderts. Die Sparrenburg in Bielefeld besitzt solche Rondelle.
  • Bastion: Vorspringendes, meist fünfeckiges Bollwerk späterer Festungen, von dem aus Geschütze die Mauern seitlich bestreichen konnten.
  • Kasematte: Gewölbter, beschusssicherer Raum in einer Festung, als Unterstand, Lager oder Geschützstellung.
  • Westwerk: Mächtiger Westbau einer Kirche, vor allem der Karolingerzeit. Das Westwerk von Corvey an der Weser gehört zum UNESCO-Welterbe.

Menschen und Ämter

  • Burgherr: Besitzer der Burg, oft ein Adliger, ein Bischof oder ein Landesherr.
  • Burgmann: Adliger Dienstmann, der zur Verteidigung einer Burg verpflichtet war und dafür ein Lehen erhielt.
  • Ministeriale: Ursprünglich unfreie Dienstleute, die als Verwalter und Krieger dienten und zum Niederadel aufstiegen.
  • Amtmann und Vogt: Verwalter einer Burg und des dazugehörigen Bezirks im Auftrag des Landesherrn.
  • Lehen: Land oder Recht, das ein Herr einem Gefolgsmann gegen Treue und Dienste überließ.
  • Fehde: Erlaubte, aber geregelte Form der Selbsthilfe zwischen Adligen, oft mit Überfällen auf Dörfer und Burgen des Gegners.

Begriffe beim Besuch wiedererkennen

Auf Burg Vischering im Münsterland sehen Sie Vorburg, Gräfte und Hauptburg in klassischer Form. Auf Burg Altena oder Schloss Burg erkennen Sie Bergfried, Palas und Ringmauer einer Höhenburg, auch wenn vieles beim Wiederaufbau im 19. und 20. Jahrhundert ergänzt wurde. Die Sparrenburg zeigt Rondelle und Kasematten einer frühneuzeitlichen Festung. Welche Burg in welcher Region steht, finden Sie im Burgenverzeichnis, Tipps für den Besuch im Bereich Ausflüge zu Burgen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Bergfried und Donjon?
Der Bergfried ist ein hoher Turm, der vor allem der Verteidigung, als Ausguck und als Statussymbol diente und meist nur im Notfall bewohnt war. Der Donjon, in Frankreich und England verbreitet, ist dagegen ein Wohnturm, in dem der Burgherr dauerhaft lebte. In Deutschland überwiegt der Bergfried.
Was ist ein Palas?
Der Palas ist das repräsentative Hauptgebäude einer Burg mit Wohnräumen und einem großen Saal für Feste, Empfänge und Gericht. Er war oft der aufwendigste Bau der Anlage, mit größeren Fenstern als die übrigen Gebäude.
Was bedeutet Zwinger bei einer Burg?
Der Zwinger ist der Raum zwischen zwei Mauerringen. Angreifer, die die äußere Mauer überwunden hatten, standen dort eingeengt vor der inneren Mauer und konnten von oben beschossen werden. Später nutzte man Zwinger auch als Garten oder Tiergehege.

Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Öffnungszeiten und Eintritt ändern sich, bitte vor dem Besuch beim Betreiber prüfen. Fehler gefunden? Hinweis an die Redaktion.